Schulrat
Der Schulrat hat folgende Aufgaben:
a. er bringt die Anliegen der Erziehungsberechtigten und der Trägerschaft in die Schule ein und vermittelt die Anliegen der Schule gegenüber der Trägerschaft und der Öffentlichkeit;
b. er ist Anstellungsbehörde der Schulleitung;
c. er nimmt auf Antrag der Schulleitung die unbefristete Anstellung von Lehrerinnen und Lehrern vor;
d. er genehmigt das Schulprogramm;
e. er gewährleistet die Umsetzung der Evaluationsergebnisse;
f. er kann eine Anzahl von Tagen festlegen, an denen Schülerinnen und Schüler ohne Angabe von Gründen dem Unterricht fernbleiben können;
g. er ist Beschwerdeinstanz bei Entscheiden der Schulleitung.
a. er bringt die Anliegen der Erziehungsberechtigten und der Trägerschaft in die Schule ein und vermittelt die Anliegen der Schule gegenüber der Trägerschaft und der Öffentlichkeit;
b. er ist Anstellungsbehörde der Schulleitung;
c. er nimmt auf Antrag der Schulleitung die unbefristete Anstellung von Lehrerinnen und Lehrern vor;
d. er genehmigt das Schulprogramm;
e. er gewährleistet die Umsetzung der Evaluationsergebnisse;
f. er kann eine Anzahl von Tagen festlegen, an denen Schülerinnen und Schüler ohne Angabe von Gründen dem Unterricht fernbleiben können;
g. er ist Beschwerdeinstanz bei Entscheiden der Schulleitung.